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Studio Mooi
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Quellenangaben: eRecht24
Hinweis: KSK-Abgabepflicht
Alle gezahlten Entgelte für gebuchte Leistungen zum werblichen oder publistischen Zweck sind laut Gesetz (§ 24 KSVG) abgabepflichtig. Meine Kunden sind verpflichtet jährlich auf die gezahlten Honorare 5,2% KSK-Zuschlag zu zahlen.
Auszug von der KSK-Website:
Was ist die Künstlersozialabgabe und wie hoch ist sie?
Die Künstlersozialabgabe stellt den „Quasi-Arbeitgeberanteil“ dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Schallplattenhersteller, Rundfunkanstalten usw.). Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten- vielleicht besser: an alle Kreativen – gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist.
Durch das Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 ist mit Wirkung vom 01. Januar 2000 ein einheitlicher Abgabesatz eingeführt worden. Er ist an die Stelle der früheren Abgabesätze für die Bereiche Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst getreten und berücksichtigt, dass die einzelnen Bereiche aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre z. T. nicht eindeutig voneinander abgegrenzt werden können. Der einheitliche Abgabesatz wird jährlich nach dem aufzubringenden Beitragsvolumen ermittelt. In den Jahren 2014 bis 2016 liegt der Abgabesatz stabil bei 5,2 %. Die Mittel für die zweite Beitragshälfte werden nicht nur durch die Künstlersozialabgabe, sondern auch durch einen Zuschuss des Bundes aufgebracht. Dieser Zuschuss trägt dem Umstand Rechnung, dass die versicherten Künstler und Publizisten ihre Entgelte nicht ausschließlich von abgabepflichtigen Unternehmern (Fremdvermarktung), sondern auch von Endabnehmern erhalten (z. B. private Kunstsammler, Gagen für Auftritte bei Vereinsfeiern oder privaten Festen). Diese Endabnehmer sind keine „Verwerter“ von Kunst und Publizistik und können deshalb auch nicht zu einer Abgabe herangezogen werden. Der Zuschuss ist durch das Haushaltssanierungsgesetz von 25 % auf 20 % der Ausgaben der Künstlersozialkasse abgesenkt worden, weil der Selbstvermarktungsanteil zurückgegangen ist.
Worauf ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen?
Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte ( z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen ) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden.